Überstundenrechner
Berechne, was deine Überstunden wert sind, als Auszahlung oder Freizeitausgleich, mit individuellen Zuschlägen und sofortigem Ergebnis.
Deine Angaben
Monatliches Brutto ohne Sonderzahlungen
Überstunden nach Zuschlagsstufe
Tarif-Vorlagen:
Ergebnis
Stundenlohn (brutto)
18,48 €
Auszahlung (brutto gesamt)
0
Freizeitausgleich
0
0
Aufschlüsselung
Zusammensetzung
So wurde gerechnet
⚖️ Unverbindliche Berechnung nach § 612 BGB. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Tarifvertragliche und individuelle Regelungen können abweichen.
Rechenbeispiel: Pflegekraft mit Nachtdienst
Maria arbeitet als Pflegekraft mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.200 € bei einer 38,5-Stunden-Woche. Im letzten Monat hat sie 8 reguläre Überstunden und 12 Nachtüberstunden geleistet.
Stundenlohn: 3.200 € ÷ (38,5 × 52 ÷ 12) = 19,18 € brutto/Stunde
Reguläre Überstunden: 8 × 19,18 € × 1,25 = 191,81 €
Nachtüberstunden: 12 × 19,18 € × 1,30 = 299,22 €
Gesamt brutto: 491,03 €, oder als Freizeitausgleich: 25,6 Stunden (≈ 3,3 freie Arbeitstage).
Rechtlicher Rahmen: Überstunden in Deutschland
Überstunden entstehen, wenn du über deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitest. Ob und wie sie vergütet werden, regelt primär dein Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag, ein allgemeines gesetzliches Recht auf Überstundenzuschlag gibt es nicht (außer bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG bzw. §3b EStG für die Steuerfreiheit).
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden pro Werktag (§3 ArbZG), kann auf 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden erfolgt. Die wöchentliche Obergrenze liegt damit bei 48 Stunden (Ausnahme: 60 Stunden bei Ausgleich).
Seit dem BAG-Urteil vom September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit systematisch zu erfassen. Das stärkt die Beweisposition von Arbeitnehmern, die Überstunden geltend machen wollen.
Verjährung: Der Anspruch auf Vergütung verjährt nach 3 Jahren (§195 BGB). Viele Verträge enthalten jedoch kürzere Ausschlussfristen, oft nur 3 bis 6 Monate. Prüfe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Grenzen dieses Rechners
Dieser Rechner liefert eine Brutto-Schätzung. Die tatsächliche Netto-Auszahlung hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Sozialversicherung und individuellen Freibeträgen ab. Tarifvertragliche Sonderregelungen, Überstundenpauschalen oder arbeitsvertragliche Klauseln ("mit dem Gehalt abgegolten") werden nicht berücksichtigt. Im Zweifel: Lohnsteuerhilfe oder Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen.
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Häufige Fragen
Wie berechne ich die Auszahlung meiner Überstunden?
Der Rechner multipliziert Ihren Stundenlohn (Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12)) mit der Anzahl der Überstunden und dem jeweiligen Zuschlagssatz. Beispiel: Bei 20 €/Std. und 25 % Zuschlag erhalten Sie 25 € brutto pro Überstunde.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
Überstunden überschreiten die individuell vereinbarte Arbeitszeit (Arbeitsvertrag/Tarifvertrag). Mehrarbeit überschreitet die gesetzliche Höchstarbeitszeit (§3 ArbZG: 8 Std./Tag, max. 10 mit Ausgleich). Die Begriffe werden oft synonym verwendet, sind rechtlich aber verschieden.
Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?
Nur Zuschläge für Nachtarbeit (25 %), Sonntagsarbeit (50 %) und Feiertagsarbeit (125 %) sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei (§3b EStG). Normale Überstundenzuschläge unter der Woche sind voll steuerpflichtig.
Wie lange kann ich Überstunden rückwirkend geltend machen?
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§195 BGB). Achtung: Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen von 3-6 Monaten. Prüfen Sie Ihren Vertrag.
Lohnt sich Auszahlung oder Freizeitausgleich mehr?
Das hängt von Ihrem Steuersatz ab. Bei hohem Einkommen wird die Auszahlung stark besteuert, Freizeitausgleich (inkl. Zuschlag als zusätzliche Freizeit) kann dann wertvoller sein. Unser Rechner zeigt beide Varianten nebeneinander.
Zuletzt geprüft am 15. August 2026 · Berechnungsgrundlage: § 612 BGB, § 3b EStG, ArbZG §§ 3-6 · Redaktion Tom Klein
Gründer & Fachredakteur für deutsches Arbeitszeitrecht & Lohnabrechnung
Über 10 Jahre Erfahrung in der rechtssicheren Arbeitszeitgestaltung und Entgeltabrechnung. Alle Berechnungen basieren auf den aktuellen Gesetzen (§ 612 BGB, § 3b EStG, ArbZG §§ 3-6) und Richtlinien des Bundesarbeitsgerichts.