Zum Inhalt springen

Überstundenrechner

Berechne, was deine Überstunden wert sind, als Auszahlung oder Freizeitausgleich, mit individuellen Zuschlägen und sofortigem Ergebnis.

Deine Angaben

Monatliches Brutto ohne Sonderzahlungen

Überstunden nach Zuschlagsstufe

0
0
0
0

Tarif-Vorlagen:

Ergebnis

Stundenlohn (brutto)

18,48 €

Auszahlung (brutto gesamt)

0

Freizeitausgleich

0

0

Aufschlüsselung

Zusammensetzung

So wurde gerechnet

⚖️ Unverbindliche Berechnung nach § 612 BGB. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Tarifvertragliche und individuelle Regelungen können abweichen.

Überstundenrechner mit Zuschlägen und Freizeitausgleich

Rechenbeispiel: Pflegekraft mit Nachtdienst

Maria arbeitet als Pflegekraft mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.200 € bei einer 38,5-Stunden-Woche. Im letzten Monat hat sie 8 reguläre Überstunden und 12 Nachtüberstunden geleistet.

Stundenlohn: 3.200 € ÷ (38,5 × 52 ÷ 12) = 19,18 € brutto/Stunde

Reguläre Überstunden: 8 × 19,18 € × 1,25 = 191,81 €

Nachtüberstunden: 12 × 19,18 € × 1,30 = 299,22 €

Gesamt brutto: 491,03 €, oder als Freizeitausgleich: 25,6 Stunden (≈ 3,3 freie Arbeitstage).

Rechtlicher Rahmen: Überstunden in Deutschland

Überstunden entstehen, wenn du über deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitest. Ob und wie sie vergütet werden, regelt primär dein Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag, ein allgemeines gesetzliches Recht auf Überstundenzuschlag gibt es nicht (außer bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG bzw. §3b EStG für die Steuerfreiheit).

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden pro Werktag (§3 ArbZG), kann auf 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden erfolgt. Die wöchentliche Obergrenze liegt damit bei 48 Stunden (Ausnahme: 60 Stunden bei Ausgleich).

Seit dem BAG-Urteil vom September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit systematisch zu erfassen. Das stärkt die Beweisposition von Arbeitnehmern, die Überstunden geltend machen wollen.

Verjährung: Der Anspruch auf Vergütung verjährt nach 3 Jahren (§195 BGB). Viele Verträge enthalten jedoch kürzere Ausschlussfristen, oft nur 3 bis 6 Monate. Prüfe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Volltext →

Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Auszahlung meiner Überstunden?

Der Rechner multipliziert Ihren Stundenlohn (Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12)) mit der Anzahl der Überstunden und dem jeweiligen Zuschlagssatz. Beispiel: Bei 20 €/Std. und 25 % Zuschlag erhalten Sie 25 € brutto pro Überstunde.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?

Überstunden überschreiten die individuell vereinbarte Arbeitszeit (Arbeitsvertrag/Tarifvertrag). Mehrarbeit überschreitet die gesetzliche Höchstarbeitszeit (§3 ArbZG: 8 Std./Tag, max. 10 mit Ausgleich). Die Begriffe werden oft synonym verwendet, sind rechtlich aber verschieden.

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?

Nur Zuschläge für Nachtarbeit (25 %), Sonntagsarbeit (50 %) und Feiertagsarbeit (125 %) sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei (§3b EStG). Normale Überstundenzuschläge unter der Woche sind voll steuerpflichtig.

Wie lange kann ich Überstunden rückwirkend geltend machen?

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§195 BGB). Achtung: Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen von 3-6 Monaten. Prüfen Sie Ihren Vertrag.

Lohnt sich Auszahlung oder Freizeitausgleich mehr?

Das hängt von Ihrem Steuersatz ab. Bei hohem Einkommen wird die Auszahlung stark besteuert, Freizeitausgleich (inkl. Zuschlag als zusätzliche Freizeit) kann dann wertvoller sein. Unser Rechner zeigt beide Varianten nebeneinander.

Zuletzt geprüft am 15. August 2026 · Berechnungsgrundlage: § 612 BGB, § 3b EStG, ArbZG §§ 3-6 · Redaktion Tom Klein

Tom Klein, Leitender Fachredakteur
Fachredaktion & Qualitätsprüfung
Tom Klein

Gründer & Fachredakteur für deutsches Arbeitszeitrecht & Lohnabrechnung

Über 10 Jahre Erfahrung in der rechtssicheren Arbeitszeitgestaltung und Entgeltabrechnung. Alle Berechnungen basieren auf den aktuellen Gesetzen (§ 612 BGB, § 3b EStG, ArbZG §§ 3-6) und Richtlinien des Bundesarbeitsgerichts.

100% datenschutzkonform Lokal im Browser
Über unsere Prüfstandards