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Urlaubsrechner

Berechne deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, für Vollzeit, Teilzeit, unterjährigen Ein- oder Austritt und mit Schwerbehinderung. Sofort, kostenlos, nach BUrlG.

Vollzeit & Teilzeit Unterjähriger Eintritt Schwerbehinderung

Deine Angaben

Berechnungsmodus

Gesetzl. Minimum: 20 Tage (5-Tage-Woche)

Dein Urlaubsanspruch

30 Tage

Vollzeit-Anspruch

Vergleich zum gesetzlichen Minimum (20 Tage)

0 30 von 30 max.

Unverbindliche Berechnung nach BUrlG. Keine Rechtsberatung. Tarifvertragliche und individuelle Regelungen können abweichen.

Urlaubsrechner nach BUrlG
Rechenbeispiel

Teilzeit mit 3-Tage-Woche

Lisa arbeitet in Teilzeit an 3 Tagen pro Woche. Ihr Vertrag sieht 30 Urlaubstage für Vollzeit (5-Tage-Woche) vor. Jeder genommene Urlaubstag zählt als ganzer Tag - unabhängig von der täglichen Stundenzahl.

Vollzeit-Urlaubstage (5-Tage-Woche) 30 Tage
Teilzeit-Faktor (3 ÷ 5) 0,6
30 × 0,6 18 Tage
Gesetzliches Minimum (20 × 0,6) 12 Tage
Anspruch 18 Urlaubstage pro Jahr Über Minimum
Hintergrund

Bundesurlaubsgesetz: Das Wichtigste

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Volltext

Das Bundesurlaubsgesetz von 1963 garantiert jedem Arbeitnehmer (inkl. Minijobber, Werkstudenten, Auszubildende) einen Mindestanspruch von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche, das entspricht 20 Arbeitstagen bei der heute üblichen 5-Tage-Woche.

§3 BUrlG legt den Mindesturlaub fest. §4 BUrlG regelt die sechsmonatige Wartezeit. §5 BUrlG bestimmt die Berechnung bei unterjährigem Ein-/Austritt: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs. Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen werden aufgerundet.

§11 BUrlG regelt das Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs erhältst du dein durchschnittliches Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen (ohne Überstundenvergütung).

Schwerbehinderte Arbeitnehmer erhalten nach §208 SGB IX einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche (anteilig bei weniger Arbeitstagen).

Nächste Schritte

Wer seinen Urlaubsanspruch kennt, sollte auch wissen, welche Pausen im Arbeitsalltag gesetzlich vorgeschrieben sind, gerade bei langen Schichten oder Jugendlichen gelten strengere Regeln als viele denken.

Und wenn nach dem Urlaub die Überstunden auf dem Konto stehen: Mit dem passenden Tool kannst du den Wert deiner Mehrarbeit als Auszahlung oder Freizeitausgleich beziffern.

Für alle, die prüfen möchten, wie sich eine Teilzeitänderung auf Gehalt und Arbeitszeit auswirkt, lohnt sich der Teilzeitrechner mit Brutto-Netto-Vergleich.

Häufige Fragen

Wartezeit, Resturlaub, Minijob und Schwerbehinderung, die Fragen, die am häufigsten gestellt werden.

Ab wann hat man Urlaubsanspruch?

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (§4 BUrlG, Wartezeit). Vorher erwirbst du anteilig 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Monat. In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber schon während der Wartezeit anteiligen Urlaub.

Verfällt Resturlaub am 31. März?

Grundsätzlich muss Urlaub im Kalenderjahr genommen werden. Der Übertragungszeitraum bis 31. März gilt nur, wenn der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte. Laut BAG-Rechtsprechung (2019) muss der Arbeitgeber aktiv auf Verfall hinweisen, sonst verfällt der Urlaub nicht automatisch.

Urlaubsanspruch bei Minijob?

Auch Minijobber haben vollen Urlaubsanspruch, anteilig nach ihren Arbeitstagen pro Woche. Wer an 2 Tagen/Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 8 Urlaubstage (gesetzliches Minimum: 20 Tage ÷ 5 × 2 = 8 Tage).

Wie viele Tage bei Schwerbehinderung?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB ≥ 50) haben Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (§208 SGB IX). Bei weniger Arbeitstagen wird anteilig angepasst: Zusatztage = 5 × tatsächliche Arbeitstage/Woche ÷ 5.

Werktage vs. Arbeitstage, was zählt?

Das BUrlG spricht von 24 Werktagen Mindesturlaub (Mo-Sa = 6-Tage-Woche). Bei der heute üblichen 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Viele Arbeitsverträge legen den Urlaub direkt in Arbeitstagen fest (z. B. 30 Tage bei 5-Tage-Woche). Unser Rechner arbeitet mit Arbeitstagen.

Tom Klein, Leitender Fachredakteur
Fachredaktion & Qualitätsprüfung
Tom Klein

Gründer & Fachredakteur für deutsches Arbeitszeitrecht & Lohnabrechnung

Über 10 Jahre Erfahrung in der rechtssicheren Arbeitszeitgestaltung und Entgeltabrechnung. Alle Berechnungen basieren auf den aktuellen Gesetzen (Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)) und Richtlinien des Bundesarbeitsgerichts.

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Zuletzt geprüft am Grundlage: BUrlG §§ 1-13, § 208 SGB IX Redaktion Tom Klein Berechnung lokal im Browser

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Tarif­verträge, Betriebs­vereinbarungen und individuelle Arbeits­verträge können abweichende Regelungen enthalten. Diese Seite ersetzt keine Rechts­beratung.