Teilzeitrechner
Was bleibt dir wirklich, wenn du weniger arbeitest? Vergleiche Gehalt, Stundenlohn und gewonnene Freizeit auf einen Blick, für jedes Teilzeitmodell.
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Stand: August 2026 · Vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 € · Rentenwert 42,52 € (seit 1. Juli 2026)
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So wird gerechnet
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So funktioniert die Teilzeit-Berechnung
Das Teilzeit-Bruttogehalt berechnet sich proportional: Neues Gehalt = Vollzeitgehalt × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden). Bei 3.500 € und einer Reduzierung von 40 auf 30 Stunden ergibt das 2.625 € brutto.
Der Stundenlohn bleibt dabei identisch, du verdienst pro Stunde genauso viel wie vorher, nur eben weniger Stunden. Das ist ein häufiges Missverständnis: Teilzeit bedeutet keine Lohnkürzung, sondern eine Arbeitszeitreduzierung.
Spannend wird es beim Netto: Durch die Steuerprogression zahlst du bei geringerem Brutto einen niedrigeren durchschnittlichen Steuersatz. Deshalb behältst du netto meist mehr als den proportionalen Anteil. Bei 75% Arbeitszeit sind es häufig 78-82% des Vollzeit-Nettos.
Wenn du wissen willst, wie sich dein tatsächlicher Stundenlohn inklusive Sonderzahlungen verhält, nutze unseren Stundenlohnrechner als Ergänzung.
Teilzeit und Rente: Was du langfristig wissen solltest
Rentenpunkte (Entgeltpunkte) werden jährlich berechnet: Dein Jahresbrutto geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten (2026: 51.944 €). Bei Vollzeit mit 42.000 € Jahresbrutto erhältst du rund 0,81 Rentenpunkte. Bei 50% Teilzeit (21.000 €) sind es rund 0,40 Punkte.
Über 20 Jahre macht das eine Differenz von rund 8,1 Rentenpunkten. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 € (bundesweit, seit 1. Juli 2026) entspricht das etwa 344 € weniger Monatsrente. Das ist eine Näherung und relativiert sich, wenn du gewonnene Lebenszeit und gegebenenfalls private Vorsorge gegenrechnest.
Tipp: Wer aus der Teilzeit gelegentlich Überstunden leistet, kann die Rentenpunkte-Lücke teilweise kompensieren, vorausgesetzt, die Überstunden werden auch sozialversicherungspflichtig vergütet.
Brückenteilzeit: befristet reduzieren, sicher zurückkehren
Seit 2019 regelt §9a TzBfG die Brückenteilzeit: Du kannst deine Arbeitszeit für 1-5 Jahre reduzieren und hast danach einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. Voraussetzungen:
- Betrieb hat mehr als 45 Beschäftigte
- Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
- Antrag mindestens 3 Monate vor gewünschtem Beginn
- Kein entgegenstehender betrieblicher Grund
Das ist besonders attraktiv für Eltern, die nach der Elternzeit schrittweise wieder aufstocken wollen, oder für Arbeitnehmer, die eine Weiterbildung oder Pflege eines Angehörigen zeitlich begrenzt priorisieren müssen.
Rechenbeispiel: 4-Tage-Woche
Szenario: Katharina verdient 4.200 € brutto bei 40 Std./Woche (Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert). Sie möchte auf eine 4-Tage-Woche (32 Std.) reduzieren.
Neues Brutto: 4.200 € × 32/40 = 3.360 € (-840 €/Monat)
Stundenlohn: Bleibt bei 24,23 €/Std. (unverändert)
Gewonnene Freizeit: 8 Std./Woche = 416 Stunden/Jahr = 52 zusätzliche freie Tage
Rentenwirkung: Statt ca. 0,97 Entgeltpunkte/Jahr nur noch ca. 0,78 Punkte → Differenz über 10 Jahre: ca. 1,9 Punkte ≈ 83 € weniger Monatsrente.
Was dieser Rechner nicht berücksichtigt
Individuelle Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag und Kinderfreibeträge fließen nicht in die Berechnung ein. Der angezeigte Bruttowert ist exakt, der Netto-Effekt wird nur qualitativ beschrieben (Steuerprogression). Für eine exakte Netto-Berechnung empfehlen wir einen Brutto-Netto-Rechner mit deiner Steuerklasse. Tarifvertragliche Besonderheiten oder Gleitzeitregelungen können den tatsächlichen Effekt ebenfalls beeinflussen.
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Häufige Fragen
Wie berechne ich mein Teilzeitgehalt?
Teile dein Vollzeitgehalt durch die Vollzeit-Wochenstunden und multipliziere mit deinen neuen Teilzeitstunden. Bei 3.500 € brutto (40 Std.) und Reduzierung auf 30 Std.: 3.500 ÷ 40 × 30 = 2.625 € brutto. Das Netto fällt überproportional weniger, weil der Steuersatz bei geringerem Einkommen sinkt.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Teilzeit?
Ja, nach §8 TzBfG haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Seit 2019 gibt es zudem die Brückenteilzeit (§9a TzBfG): ein Recht auf befristete Teilzeit mit Rückkehr-Garantie.
Was passiert mit meiner Rente bei Teilzeit?
Rentenpunkte werden proportional zur Arbeitszeit berechnet. Bei 50% Teilzeit sammelst du etwa 50% der Rentenpunkte, die du in Vollzeit erhalten würdest. Über 20 Jahre summiert sich das erheblich, unser Rechner zeigt dir die ungefähre Auswirkung. Die genaue Berechnung hängt von deinem Entgelt relativ zum Durchschnittsentgelt ab.
Wie wirkt sich Teilzeit auf den Urlaubsanspruch aus?
Der Urlaubsanspruch bleibt in Tagen gleich, wenn du an gleich vielen Wochentagen arbeitest. Bei einer 4-Tage-Woche statt 5 reduziert sich der Anspruch anteilig: 30 Urlaubstage × 4/5 = 24 Tage. Du hast aber trotzdem genauso viele freie Wochen, nur weniger einzelne Urlaubstage.
Behält man bei 50% Teilzeit auch 50% vom Netto?
Nein, meist behältst du mehr als 50% netto. Durch die Steuerprogression zahlst du bei geringerem Brutto einen niedrigeren Steuersatz. Je nach Steuerklasse und Freibeträgen kann bei 50% Arbeitszeit das Netto 55-60% des Vollzeit-Nettos betragen. Genau deshalb lohnt sich die Berechnung.
Gründer & Fachredakteur für deutsches Arbeitszeitrecht & Lohnabrechnung
Über 10 Jahre Erfahrung in der rechtssicheren Arbeitszeitgestaltung und Entgeltabrechnung. Alle Berechnungen basieren auf den aktuellen Gesetzen (Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG §§ 8, 9a)) und Richtlinien des Bundesarbeitsgerichts.
Zuletzt geprüft am 18. August 2026 · Rechtsgrundlage: TzBfG §8/§9a · Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 € · Rentenwert: 42,52 € seit 1. Juli 2026 · Redaktion Tom Klein