Pausenrechner
Ermittle die gesetzliche Mindestpausendauer, nach ArbZG §4 für Erwachsene oder JArbSchG für Jugendliche. Der Rechner prüft Pausendauer und weist auf kurze Abschnitte hin.
Deine Angaben
Eingabemodus
Schicht über Mitternacht erkannt, automatisch aktiviert.
Personengruppe
Genommene Pausen
Ergebnis
ArbZG §4- Arbeitszeit (brutto)
- 8:30 Std.
- Vorgeschriebene Pause
- 30 Min.
- Tatsächlich genommen
- 30 Min.
- Fehlend
- 0 Min.
Zeitstrahl
Unverbindliche Berechnung nach ArbZG §4 / JArbSchG §11. Keine Rechtsberatung.
Gesetzliche Pausenregelung im Überblick
Die Grenzwerte sind Sprungstellen, keine Kurve: eine Minute über sechs Stunden und 30 Minuten Pause werden Pflicht. Verschiebe die Arbeitszeit und sieh, wo du landest.
Pausenpflicht auf der Zeitachse
Arbeitszeit verschieben und die Grenzwerte live sehen
Vorgeschriebene Pause
30 Minuten
Rechtsgrundlage
§4 ArbZG — über 6 bis 9 Stunden
Alle Grenzwerte als Tabelle
| Arbeitszeit | Erwachsene (ArbZG §4) | Jugendliche (JArbSchG §11) |
|---|---|---|
| bis 4,5 Stunden | Keine Pflicht | Keine Pflicht |
| > 4,5 bis 6 Stunden | Keine Pflicht | 30 Minuten |
| > 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten | 60 Minuten |
| > 9 Stunden | 45 Minuten | 60 Minuten |
Jugendliche dürfen maximal 8 Stunden/Tag und 40 Stunden/Woche arbeiten (JArbSchG §8).
Nachtschicht in der Pflege
Tom arbeitet von 22:00 bis 06:30 am nächsten Morgen und nimmt um 02:00 eine 30-minütige Pause.
Die gesetzliche Pausenregelung basiert auf arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen: Nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeit sinkt die Konzentrationsfähigkeit messbar, das Unfallrisiko steigt. Die 30-Minuten-Grenze bei >6 Stunden ist kein willkürlicher Wert, sondern orientiert sich an der natürlichen Ermüdungskurve.
Für Jugendliche gelten strengere Regeln (bereits ab 4,5 Stunden), weil sich junge Körper noch in der Entwicklung befinden und schneller erschöpfen. Die Pause muss hier spätestens nach 4,5 Stunden ununterbrochener Arbeit beginnen, nicht erst danach geplant werden.
Wichtig: Pausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht vergütet (es sei denn, der Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sagt etwas anderes). Sie sind aber Pflicht, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Häufige Irrtümer zur Pausenregelung
- „Ich kann auf meine Pause verzichten": Nein. Die Mindestpause ist Pflicht und nicht abdingbar, auch nicht freiwillig.
- „5 Minuten Raucherpause = Pause": Falsch. Jeder Pausenteil muss mindestens 15 Minuten lang sein.
- „Bei 6 Stunden exakt brauche ich 30 Min.": Nein. Die 30-Minuten-Pflicht greift erst bei mehr als 6 Stunden (>6h).
- „Pause am Arbeitsplatz ist OK": Rechtlich ja, praktisch problematisch. Der Arbeitnehmer muss frei über die Pausenzeit verfügen können.
Weiterrechnen
Nach der Pausenberechnung kannst du mit dem Arbeitszeitrechner auf der Startseite die gesamte Netto-Arbeitszeit ermitteln, Start, Ende und Pause in einem Schritt.
Wer mit Gleitzeitkonten arbeitet und wissen möchte, ob Überstunden korrekt erfasst wurden, findet im Gleitzeitrechner das passende Werkzeug zum Saldo-Tracking.
Und falls sich nach langen Arbeitstagen Überstunden angesammelt haben: Berechne, was deine Mehrarbeit als Auszahlung oder Freizeitausgleich wert ist.
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Häufige Fragen
Raucherpause, Aufteilung, Homeoffice, die Fragen, die am häufigsten gestellt werden.
Zählt die Raucherpause als gesetzliche Pause?
Nur wenn sie als offizielle Ruhepause vereinbart ist. Kurze Raucherpausen (2-5 Minuten) gelten arbeitsrechtlich nicht als Ruhepause im Sinne des ArbZG §4. Der Arbeitgeber kann sie als Arbeitsunterbrechung werten und die Zeit nacharbeiten lassen, oder sie großzügig als Arbeitszeit anerkennen. Die gesetzliche Mindestpause muss separat gewährt werden.
Kann ich die Pause aufteilen oder muss sie am Stück sein?
Ja, Pausen dürfen aufgeteilt werden, aber jeder Abschnitt muss mindestens 15 Minuten betragen (ArbZG §4 Abs. 1). Beispiel: Bei 30 Minuten Pflichtpause sind 2×15 Minuten erlaubt, aber nicht 3×10 Minuten. Bei Jugendlichen gelten 15 Minuten als Mindestteil ebenfalls.
Was gilt für Jugendliche unter 18?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §11) schreibt strengere Pausen vor: Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten. Die Pause muss spätestens nach 4,5 Stunden ununterbrochener Arbeit gewährt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Pause und Ruhezeit?
Eine Pause unterbricht den Arbeitstag (mindestens 30 min bei >6h). Die Ruhezeit ist die zusammenhängende Freizeit zwischen zwei Schichten, mindestens 11 Stunden (ArbZG §5). Beide sind Pflicht, haben aber unterschiedliche Regeln und Zwecke.
Keine Pause bekommen, was kann ich tun?
Dokumentiere die fehlenden Pausen schriftlich (Datum, Uhrzeit, Grund). Sprich zuerst mit dem Vorgesetzten. Bleibt das Problem bestehen, kannst du dich an den Betriebsrat oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Systematische Pausenverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit (§22 ArbZG, Bußgeld bis 30.000 €).
Gilt die Pausenpflicht auch im Homeoffice?
Ja, das ArbZG gilt uneingeschränkt auch im Homeoffice, bei Remote-Arbeit und bei mobilem Arbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einhaltung der Pausenzeiten sicherzustellen, auch wenn er die Kontrolle faktisch an den Arbeitnehmer delegiert.
Gründer & Fachredakteur für deutsches Arbeitszeitrecht & Lohnabrechnung
Über 10 Jahre Erfahrung in der rechtssicheren Arbeitszeitgestaltung und Entgeltabrechnung. Alle Berechnungen basieren auf den aktuellen Gesetzen (ArbZG § 4, JArbSchG § 11) und Richtlinien des Bundesarbeitsgerichts.
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.